Beitrag 9_Linacaustausch

Teil 8: Unerwünschte Probleme

Eigentlich wollte ich nur noch einen letzten Blogteil zum Go-Live des Linearbeschleunigers schreiben, aber bis jetzt ist der klinische Betrieb noch nicht absehbar.

Daher nun ein Zwischenbericht mit ein paar Problemen, die aufgetreten sind:

In letzter Zeit wurden das Raumüberwachungssystem OPASCA und das Oberflächenscannersystem C-RAD installiert. Dabei gab es kleinere Probleme mit der IT-Anbindung an das System, welche aber relativ schnell gelöst wurden. Außerdem ist für diese beiden Systeme eine Vor-Ort-Schulung in Planung, um die Systeme optimal zu nutzen.

Ende Januar war dann die Sachverständigenprüfung/TÜV-Prüfung angesetzt, um den Beschleuniger nach Strahlenschutz und Funktion abzunehmen, damit er in Betrieb gehen kann. Nebenbei wurde auch schon am Genehmigungsantrag gearbeitet, damit wir zügig in den klinischen Betrieb gehen könnten.Bei der Prüfung des Linacs wurden dann aber zu hohe Strahlungswerte bei der Ortsdosimetrie im Flurbereich vor dem Strahlenschutztor festgestellt. Die maximale mögliche Personendosis von 1 mSv/Jahr wurde überschritten. Was war passiert? Die bauliche Abschirmung sowohl gegen Photonen- als auch gegen Neutronenstrahlung oberhalb des Bunkertores im Bereich des Wanddurchbruchs für den Lüftungskanal ist nicht ausreichend gebaut.

Mit diesen Mängeln war die Sachverständigenprüfung natürlich nicht bestanden und es musste im Bereich der Tür nachgerüstet werden. Nach Beratung mit dem TÜV und der Firma, welche die Strahlenschutzberechnung gemacht hat, wurde eine Lüftungsabschirmung oberhalb des Strahlenschutztors angebracht. Diese Abschirmung besteht aus mehreren Lagen Stahl, Blei und Polyethylen.

Nachdem diese Nachrüstung erfolgt ist, fand Ende März die Nachprüfung statt und trotz dieser zusätzlichen Abschirmung kam immer noch zu viel Ortsdosis (3 mSv/Jahr) von Photonen- und Neutronenstrahlung in dem Flurbereich an und der Grenzwert von 1 mSv/Jahr aus dem Strahlenschutzgesetz wurde weiterhin überschritten. Es war zwar in der jetzigen Prüfung schon viel weniger als bei der Erstprüfung, aber trotzdem noch zu viel. Warum? Die einzelnen zusätzlichen Abschirmplatten wurden planar oberhalb der Tür und ohne seitliche Abwinkelung aufgelegt, sodass trotzdem noch zu viel Strahlung an den Platten vorbei nach außen dringt.

Der Sachverständige hat nun diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um den nötigen Grenzwert nach dem Strahlenschutzgesetz einzuhalten. Diese waren eine Reduzierung der Betriebsauslastung, eine weitere Ertüchtigung des Strahlenschutzes, eine Einrichtung eines Überwachungsbereiches nach § 52 StrlSchV im betreffenden Flurbereich oder der Sicherstellung einer reduzierten Aufenthaltszeit von Personen in diesem Bereich. Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde und dem Materialprüfungsamt (MPA) Dortmund, welches unsere Personendosimetrie auswertet, haben wir uns für einen Überwachungsbereich in dem betreffenden Flur entschieden. Hier wird nun mit einer Neutronen-Moderatorkugel, einem Albedodosimeter und einem Flachglas-Umgebungsdosimeter der Bereich für ein Jahr überwacht. Pro Quartal wird ausgewertet, wieviel Strahlung in dem Zeitraum real ankommt. Nach dem Jahr wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Außerdem wird die Personendosimetrie für uns Mitarbeiter von Filmdosimetern auf Albedodosimeter umgestellt, um so auch die Neutronenanteile mit zu erfassen. Diese Umsetzung der behördlichen Anordnung wird in den nächsten Tagen durchgeführt. Dann wird uns die Genehmigung für den klinischen Betrieb erteilt und es kann endlich losgehen.

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