Ausbildung & Beruf

MPE in der Nuklearmedizin

Der MPE in der Nuklearmedizin

In der Nuklearmedizin kommen, im Gegensatz zur Strahlentherapie, offene Strahlenquellen zum Einsatz, die dem Patienten meistens intravenös oder als Kapseln verabreicht werden. Die Art des radioaktiven Nuklids richtet sich hierbei nach dem Ziel der Untersuchung oder der Behandlung. Bei der nuklearmedizinischen Diagnostik kommen entweder Gamma-Emitter (Szintigraphie, SPECT) oder Positron-Emitter (PET) zum Einsatz. Da die jeweiligen Nuklide in manchen Fällen über einen Katheter direkt in die Arterie injiziert werden, wird diese Therapieform immer in Zusammenarbeit mit der Radiologie durchgeführt. Emittiert ein Beta-Emitter während des Zerfallsprozesses messbare Gammastrahlung, so lässt sich die Therapie überwachen und eine direkte Abschätzungen der Dosis ist möglich. Doch wo liegt nun das Aufgabenspektrum eines Medizinphysik-Experten (MPE) in einer nuklearmedizinischen Einrichtung?

Die Hauptaufgabe des MPE in der Nuklearmedizin ist der Strahlenschutz. Als Strahlenschutzbeauftragter ist er für den Strahlenschutz bei Beschäftigten, Besuchern, Begleitpersonen des Patienten und der Umwelt verantwortlich. Als MPE ist man außerdem immer Ansprechpartner bei physikalischen Fragen von Mitarbeitern und Patienten. Eine weitere Aufgabe ist die Qualtitätssicherung. Hierzu gehört die Entwicklung von technischen Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen, die Mithilfe bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen für häufige Untersuchungen und die Kontrolle bzw. die eigene Durchführung von Verifizierungs- und Kalibrierungsmessungen. Weitere Aufgabengebiete des MPEs liegen z.B. bei der Mitarbeit bei der Festlegung der allgemeinen apparativen Ausstattung (z.B. nötige Geräte für den Strahlenschutz) und bei der Stellung und Umsetzung von Genehmigungsanträgen.

Anders als bei nicht "offenen" Quellen, wir der MPE in der Nuklearmedizin bei Kontaminationen, bei der Freigabe von beweglichen Gegenständen, die den Kontroll–\Überwachungsbereich verlassen sollen, sowie nach (minimal-) invasiven Eingriffen bei denen offene Strahlenquellen verwendet wurden (z.B. SIRT) hinzugezogen. Außerdem unterliegt die Kontrolle, dass die gesetzlichen jährlichen Grenzwerte bei der Abwasserentsorgung in die öffentliche Kanalisation eingehalten werden, dem MPE als Strahlenschutzbeauftragten. Hierzu zählen z.B. Kontrollen vor dem Ablassen des gesammelten Abwassers einer Abklinganlage. Die jährliche Strahlenschutzunterweisung des Personals und Unterweisungen, die den Zutritt zu Überwachungs–/Kontroll– oder Sperrbereich erlauben, werden normalerweise vom MPE durchgeführt.