Ausbildung & Beruf
Die Fachkunde (Stand 06.06.2022)
Die erforderlichen Fachkunden und Kentnisse im Strahlenschutz in Deutschland sind im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in § 74 geregelt. Zusammen mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 47 beschreiben sie die notwendigen Schritte zum Erhalt der Strahlenschutz-Fachkunde(n). Durch die Modernisierung des Strahlenschutzrechts (2013/59/Euratom) trat im Dezember 2018 die bisher auch geltende Röntgenverordnung ("Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung", RöV) außer Kraft. Die aktuell StrSchV übernimmt nun die Regelung aller Bereiche, u.a. beschreibt sie in § 131-132 den Medizinphysik-Experten und seine Aufgaben. Die vorausgesetzte Ausbildung zum Erwerb dieser Fachkunde(n) im Strahlenschutz in der Medizin nach StrlSchV ist seit Februar 2021 in der Richtlinie "Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)" geregelt.
Die Richtlinie beschreibt alle wichtigen Details zur Ausbildung zum MPE, u.a. das Qualifikationsniveau, die praktsiche Ausbildung und die notwenigen Kenntnisse der verschiedenen Anwendungsgebiets. Generell gilt: Die Basis bildet ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizinphysik (Diplom/Master) oder eines naturwissenschaftlich-technischen Faches (z. B. Physik/Chemie, Medizintechnik). Die praktische Ausbildung (Sachkunde) erfolgt in der Klinik/Praxis und dauert je nach Anwendungsgebiet 12-18 Monate. In dieser Zeit erlernt man die Fähigkeiten und das notwendige fachliche Hintergrundwissen unter Anleitung eines fachkundigen Ausbilders/Mentors. Zusätzlich müssen zwei Strahlenschutzkurse (der Grund- und der Spezialkurs aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet) besucht werden, um die notwendigen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen zu können.
Anschließend stellt man einen Antrag auf die Fachkunde in dem jeweiligen Anwendungsgebiet bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in dem Bundesland, in dem man seinen festen Wohnsitz hat.
Wurde kein Studium der Medizinphysik abgeschlossen, muss unter Umständen ein Nachweis erbracht werden, dass die Qualifikation der eines Masterabschlusses in der Medizinphysik entspricht. Dies geschieht entweder über eine zertifizierte Weiterbildung bzw. Studium oder ein Fachgespräch. Besondere Regelungen zur Fachkunde und zur Antragsstellung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen findet ihr hier.
Die Ausstellung der Fachkunde im Strahlenschutz ist die Grundvoraussetzung, um als Medizinphysik-Experte (MPE) innerhalb Deutschlands selbstständig und eigenverantwortlich tätig werden zu dürfen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Bundesland die Fachkunde für das beantragte Anwendungsgebiet ausgestellt wurde. Jede weitere Fachkunde für ein weiteres Anwendungsgebiet kann nach einer 6- bzw. 12-monatigen Sachkundezeit und dem Besuch des jeweiligen Strahlenschutz-Spezialkurses beantragt werden.
Es können Fachkunden nach StrSchV in den folgenden Anwendungsgebieten bzw. Teilgebieten erlangt werden:
- Strahlentherapie
- Teletherapie
- Partikeltherapie (als Zusatz zur Teletherapie)
- Brachytherapie
- Röntgentherapie
- Teletherapie
- Nuklearmedizin
- nuklearmedizinische Diagnostik
- nuklearmedizinische Therapie
- Röntgendiagnostik
- CT und digitale Volumentomographie
- Interventionelle Radiologie und Durchleuchtung
- Spezielle Röntgenaufnahmen
Unter FAQ Fachkunde habe wir noch ein paar weitere Informationen für dich gesammelt. Vielleicht findest du hier noch ein paar Antworten auf deine Fragen.
Die Fachanerkennung in Medizinischer Physik nach DGMP
Die Fachanerkennung in Medizinischer Physik nach DGMP ist eine Bescheinigung, die über die Fachkunde hinausgeht. Sie kann auch in einigen Fachbereichen erlangt werden, für welche es keine Fachkunde gibt. Der Ablauf ist in der Weiterbildungsordnung der DGMP festgelegt und folgt den Regeln der EFOMP (European Federation of Organisations of Medical Physics).
Die Fachanerkennung wird innerhalb der europäischen Mitgliedsländer, die die Ausbildung zum Medizinphysiker nach EFOMP unterstützen, als Ausbildung zum Medizinphysiker anerkannt. Dies ist hilfreich, wenn man außerhalb Deutschlands als Medizinphysiker tätig werden möchte, da die Fachkunde in den seltensten Fällen im europäischen Ausland anerkannt wird.
Der Erwerb der Fachanerkennung kann jederzeit begonnen werden und muss nicht mit Beginn der Ausbildung zum fachkundigen MPE beantragt werden. Auch hier ist die Voraussetzung ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master) der Medizinphysik oder eines naturwissenschaftlich-technischen Faches (z. B. Physik/Chemie, Medizintechnik). Im letzteren Fall bzw. bei einem Bachelor-Abschluss sind die speziellen Qualifikationswege zum Medizinphysiker nach DGMP in der Weiterbildungsordnung geregelt. Der Beginn der Ausbildung wird bei der Fachanerkennungskommission der DGMP (Strukturen und Anträge) mit der Angabe des Spezial- und des Wahlgebiets sowie der Nennung eines Weiterbildungsermächtigten (Mentoren) beantragt. In der Regel ist eine Sachkundezeit von 3 Jahren und ein Nachweis von bis zu 840 Leistungspunkten im Bereich der medizinischen Physik notwendig. Die Anzahl der zu studierenden Leistungspunkte ist abhängig von der Art der Qualifikation (z. B. Studium der Medizinischen Physik) und ist in der Weiterbildungsordnung anschaulich dargestellt und wird vor Beginn der Ausbildung mit dem zuständigen Referat der Fachanerkennungskomission abgeklärt. Nach Erreichen aller Voraussetzungen wird ein Fachgespräch mit zwei prüfungsberechtigten Gutachtern der DGMP durchgeführt.
Bei Fragen rund um das Thema Fachanerkennung könnt ihr euch an die Mitglieder der Fachanerkennungskomission wenden.